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Bescheinigungen

Wenige, für Ihre Zwecke erforderliche Atteste oder andere Formulare, wie zum Beispiel die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, werden im Rahmen der kassen ärztlichen Versorgung durch die Krankenkassen beglichen.

Bestimmte andere Bescheinigungen (Krankenhaustagegeld, Schule, Fahrtenbescheinigung oder andere) werden uns durch die Krankenkassen nicht bezahlt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir, wie alle anderen auch, einen Rechnungsbetrag für unsere damit verbundene Arbeit erheben.