Individuelle Gesundheitsleistungen
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, haben zahlreiche sogenannte Gesundheitsreformen die Tätigkeit in der sogenannten Kassenmedizin stark eingeschränkt.
Schon seit langem haben wir uns nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot der gesetzlichen Krankenversicherung (wirtschaflich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig ) zu richten.
Anderenfalls werden auf vielen Gebieten Strafzahlungen angedroht.
Somit ist es uns in bestimmten Fällen und bei bestimmten Fragen nicht mehr möglich, Sie optimal, oder so, wie Sie es sich wünschen, auf Kassenkosten betreuen zu können.
Dies ist seit dem 01.04.2005 durch die Einführung des sogenannten "Regelleistungsvolumens" noch verschärft.
Seitdem sind wir als Praxis gezwungen, dass oben genannte Wirtschaftlichkeitsgebot streng einzuhalten. Dass dies in vielen Fällen unzureichend ist, insbesondere in Gedanken an Screening und/oder erweiterte Vorsorgeuntersuchungen dürfte klar sein.
Für diese über das Wirtschaflichkeitsgebot hinausgehende "individuellen Gesundheitsleistungen" ist eine spezielle Privat- und Spezialsprechstunde eingerichtet. Hier können Sie sicher sein, die volle und ungeteilte Aufmerksamkeit Ihres Arztes zu haben.
Diese Leistungen werden wir Ihnen in Rechnung stellen. Im gegebenen Fall werden wir Sie im Rahmen der Kassensprechstunde auf eine solche Situation, in der die Kassenmedizin nicht ausreichend erscheint, aufmerksam machen.
Falls Sie weitere Informationen über diese individuellen Gesundheitsleistungen haben wollen, sprechen Sie uns gern an.