Medikamentenbudget
Dies ist ein Begriff der gesetzlichen Krankenversicherung, der uns Ärzte seit den 90er Jahren in der Behandlung von Ihnen, unseren Patientinnen und Patienten einschränkt.
Konkret heißt Medikamentenbudget, dass jeder Arzt in der Verschreibung von Medikamenten festgelegt wird. Verschreibt ein Arzt mehr Medikamente, so hat er, falls er keine "Praxisbesonderheiten" geltend machen kann, diese Überschreitung an Medikamentenkosten an die Krankenkasse zu zahlen, wohlgemerkt aus seinem privaten Ver- mögen.
Dies ist insbesondere bemerkenswert, da er an den Verschreibungen von Medikamenten im Gegensatz zur Pharmaindustrie und Apotheken nichts verdient.
Und noch eines:
Spart die gesamte Arztgruppe Medikamentenverschreibungen ein, verkleinert sich das Medikamentenbudget. Dass so die Einführung von neuen Medikamenten erschwert wird, weil dafür an anderer Stelle ( wie wäre es zum Beispiel bei Ihnen selbst? ) gespart werden muss versteht sich wohl.
Unberührt davon existiert zusätzlich noch die Regelung, das die Kosten für eine große Anzahl von Medikamenten nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden.