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Regelleistungsvolumen

Jetzt wird es ausgesprochen schwierig.

Das "Regelleistungsvolumen" ist im Zuge der Einführung des "EBM 2000 plus", der seit dem 2. Quartal 2005 gültigen Abrechnungsordnung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung definiert worden.

Ursprünglich war es gedacht als Definition des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Behandlungsbedarfes in der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch zahlreiche Ver- änderungen ist es heute aber v öllig anders gekommen.

So stehen uns - nach Fachgruppen geordnet - nur eine bestimmte Menge an "Punkten" (unsere Leistungen werden in Punkten aufgerechnet, nicht etwa in Euro plus Cent!) zur Betreuung eines Patienten zur Verfügung.

Anzahl der Patienten pro Quartal mal Punktanzahl ist somit jetzt unser "Regelleitstungsvolumen". Falls dieses Regelleistungsvolumen überschritten wird, bekommen wir diese Leistungen nicht bezahlt, wir erbringen sie umsonst.

Hierzu noch zwei Anmerkungen:

  • 1. Das Regelleistungsvolumen wurde kalkuliert mit einem Punktwert von 5,11 Eurocent pro Punkt. Der derzeitige "Punktwert" beträgt 3,4 Eurocent. Dies sind bereits 34% Unterdeckung!
  • 2. Wegen anderer Abrechnungsbestimmungen, zu derer Erklärung ich im persönlichen Gespräch ungefähr ein bis zwei Stunden brauchen würde: Die Erstattungsquote unserer Praxis nach obigen Erläuterungen beträgt zur Zeit 75%.

Gestatten Sie mir also an dieser Stelle nochmals den eindringlichen Hinweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot der gesetzlichen Krankenversicherung (wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig).

Das hier Aufgeführte zeigt Ihnen, so denke ich, augenscheinlich, daß ich mich daran halten muß!