Vorsorgeuntersuchung
Die "Vorsorgeuntersuchung" des Mannes im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst eine körper- liche Untersuchung, eine Tastuntersuchung der Prostata(Vorsteherdrüse) und eine Untersuchung von Stuhl- proben auf Blutbeimengungen.
Sie kann von jedem Mann ab dem vollendeten 45. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.
Zusätzlich steht jedem Versicherten (Mann und Frau) ab dem 55. Lebensjahr eine sogenannte "Früherkennungs-Koloskopie" gesetzlich zu.
Auch hierüber beraten wir Sie gern.
Weitere durchaus erheblich sinnvolle Früherkennungs- maßnahmen sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung.
Hierzu zählen zum Beispiel
- eine Ultraschalluntersuchung des Harntrakts (Nierentumoren werden heute zumeist als Zufall- befunde beider Ultraschalluntersuchung des Bauchraumes entdeckt und haben deswegen eine gute Prognose im Gegensatz zu symptomatischen Spätstadien)
- die Bestimmung des PSA-Wertes (Prostata-Spezifisches Antigen- ein Tumormarker des Prostatakarzinoms, der ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Früherkennung verborgener Prostatakarzinome spielt)
- die Bestimmung anderer Stoffwechselparameter und Tumormarker
- die exakte Urinanalyse, auch die Untersuchung auf Tumorzellen im Urin als Früherkennungsmethode für Blasentumoren.
Alle diese Untersuchungen, deren Wert für Sie unzweifelhaft feststeht, gehören nicht zur sogenannten "Vorsorgeuntersuchung".
Wir raten Ihnen, diese Leistungen im Sinne Ihrer eigenen Sicherheit in Anspruch zu nehmen. Über die dadurch entstehenden Kosten werden Sie unsere Praxismitarbeiterinnen gern informieren.