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Wirtschaftlichkeitsgebot

Ein Begriff, den die Gesundheitspolitik in die Medizin eingebracht hat. Behandlung hat "ausreichend, notwendig und zweckmäßig" zu sein. Grundlage ist die immer wieder von Politikern so genannte "Kostenexplosion" im Gesundheitswesen.

Uns ist also vom Gesetzgeber ausgehend vorgeschrieben, Sie unter diesen streng wirtschaftlichen Kriterien krankheits- und symptombezogen zu behandeln.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns in diesem Sinne gesetzkonform verhalten müssen. Weiter siehe auch unter "Regelleistungsvolumen".

Darüber hinaus gibt es sicherlich für Sie sehr sinnvolle Diagnostik- und Therapiemethoden, wie z.B. die Ultraschalluntersuchung der Nieren sowie bestimmte Laboranalysen (z.B. der PSA-Test zur Früherkennung eines Prostatakarzinoms).

Falls Sie derartige Untersuchungen wünschen, sprechen Sie uns an, auch wir werden Ihnen diesbezüglich gern Angebote machen, falls wir es für Sie als sinnvoll betrachten ( siehe auch "Individuelle Gesundheits- leistungen